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Ob für Schulen, Kitas, Gastronomiebetriebe, Kulturschaffende oder Freiberufler – um der Corona-Pandemie mit technischen Lösungen entgegenzuwirken, unterstützen der Bund und die Länder die Investitionen in TAC V+ Hochleistungsluftreiniger mit mehreren Förderprogrammen.
Um der Corona-Pandemie mit technischen Lösungen entgegenzuwirken, unterstützen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Finanzen mit mehreren Bundesprogrammen die Investitionen in TAC V+ Hochleistungsluftreiniger. Mit insgesamt 250 Millionen Euro fördert die Bundesregierung Investitionen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Dazu gehören:
Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Die Mittel können in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur bewilligt werden.
Corona-Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische UnternehmenDie Förderbedingungen der „Überbrückungshilfe II“ wurden an einer entscheidenden Stelle überarbeitet. Zu den förderfähigen Kosten zählen neben den Fixkosten nun auch die Anschaffungskosten eines TAC V+ Hochleistungsluftreinigers, der ab dem 01. September 2020 angeschafft wurde. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten hinnehmen mussten oder einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30% innerhalb dieses Zeitraums verzeichnen.Die Überbrückungshilfe II erstattet die monatlichen Fixkosten in Höhe von:
Vergleichszeitraum: Leistungsmonat zum Vorjahresmonat.Mit diesem staatlichen Zuschuss kostet ein TAC V+ Hochleistungsluftreiniger: bei 90 % Fixkosten Erstattung: 369,50 € (zzgl. MwSt.)
Die Ausstattung von Schulen und überwiegend auch Hochschulen ist Ländersache. Daher gelten in den Bundesländern unterschiedliche Förderprogramme für Schulen, um Klassenräume mit mobilen Luftreinigungsgeräten auszustatten. Die nachfolgende Übersicht informiert Sie stets aktuell über die unterschiedlichen Förderprogramme der Länder und deren Förderkriterien. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des für Sie geeigneten Förderprogramm und bei der formgerechten Antragstellung.
Förderung von mobilen Luftreinigern für Schulen, Kindertagesbetreuung und Behindertenhilfe
Einmalbetrag zur Förderung von Luftreinigern und weiterer Infektionsschutzmaßnahmen
Investitionsprogramm für Raumluftreiniger an allen Berliner Schulen
Förderung wirksamer und wartungsarmer Raumluftreiniger
Förderung geeigneter Hochleistungsluftreiniger für Schulen und Sportstätten
Förderung von Raumluftreinigern für Klassenräume
Informationen zu geeigneten Förderprogrammen liegen uns für diese Bundesländer aktuell nicht vor.
Hochfrequenz-Zonen-Luftreiniger zur effizienten Reduzierung von Schwebstoffen und Aerosolwolken im direkten Aufstellungsumfeld. Der Zonen-Luftreiniger TAC V+ reduziert die Verweildauer und Intensität von Aerosol- und Schwebstoffwolken direkt am Aufstellungsort.
3.639,00 €
Der Zonen-Luftreiniger TAC V+ ist eine innovative Lösung zur Etablierung viren- und schadstoffarmer Reinluftzonen, wo immer diese benötigt werden – Stromanschluss genügt.
4.199,00 €
Hochtemperaturbeständiger H14-HEPA-Filter, passend für den Luftreiniger TAC V+.Dieser exklusiv von Trotec entwickelte Hochleistungs-Spezialfilter zeichnet sich durch einen Abscheidegrad von 99,995% bei Partikelgrößen von 0,1 bis 0,2 µm aus und entspricht der Klasse H14 gemäß EN 1822.
395,00 €
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